Coronavirus Fördermaßnahmen und Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen: Überbrückungskredite, Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld und etc.
Das Coronavirus hat aktuell die Welt voll im Griff. Bereits jetzt stellen sich auch schon Unternehmen in NRW (Nordrhein-Westfalen) die Frage, wie sie mit den wirtschaftlichen Folgen klar kommen werden. So haben auch die nordrhein-westfälischen Unternehmen mit sinkender Nachfrage, Probleme in den Lieferketten oder auch Kurzarbeit zu kämpfen.
Sicher ist bereits, dass die gesamte deutsche und auch die Weltwirtschaft in starkem Maße betroffen sein wird. Auf dieser Seite werden die Fördermaßnahmen und Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für Unternehmen und Firmen dargestellt sowie auf weitere Ansprechpartner hingewiesen
Fördermittel und finanzielle Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise durch das Land NRW
Vor allem die Liquidität vieler Unternehmen ist aktuell belastet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten die ab sofort für alle Firmen und Unternehmen in NRW gelten und beantragt werden können.
Liquiditätssicherung
Damit den den Unternehmen in NRW nicht das Geld ausgeht, steht bereits finanzielle Unterstützung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zur Verfügung
Überbrückungskredite durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio Euro)
Die Überbrückungskredite der Bürgschaftsbank NRW werden bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro vergeben. Auf der Homepage der Bürgschaftsbank NRW finden Sie Ihren Ansprechpartner sowie weitere Informationen.
Wichtige Info:
Sie haben die Möglichkeit einer Expressbürgschaft bei der Bürgschaftsbank NRW. Diese wird innerhalb von 72 Stunden abgewickelt!
Überbrückungskredite durch das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio Euro)
Für größere Überbrückungskredite über 2,5 Millionen Euro wird auf das Landesbürgschaftsprogramm in NRW verwiesen. Dabei übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zur Absicherung von Kreditfinanzierungen Ausfallbürgschaften. Informationen sowie weitere Ansprechpartner finden Sie hier.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer
Für diese Gruppe stellt das Land NRW Beteiligungskapital aus dem Mikromezzaninfonds zur Verfügung. Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit bis zu 75.000 Euro zu beantragen. Der Antral wir direkt bei der KBG Neuss (Kapitalbeteiligungsgesellschaft) in Neuss gestellt. Sicherheiten muss das Unternehmen keine stellen.
Wichtig:
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder individuelle Beratung brauchen, melden Sie sich asap bei den Mitarbeitern der landeseigenen Förderbank NRW.BANK um alle Möglichkeiten auszuloten. Die Telefonnummer finden Sie weiter unten im Text und zusätzlich hier noch einmal: 0211 91741 4800
Für Überbrückungsfinanzierungen suchen Sie bitte zuerst Kontakt bei Ihrer Hausbank.
Kurzarbeitergeld NRW
Über das Kurzarbeitergeld wurde in den letzten Tagen schon viel geschrieben und berichtet. Daher wird hier nur kurz auf den umfangreichen und vollständigen Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit verwiesen. Dort finden Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Informationen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Unter der Telefonnummer 0800 45555 20 haben Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit sich umfassend zu informieren.
Entschädigung von Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
Entstehen Unternehmen in NRW ein Schaden bzw. Verdienstausfall aufgrund einer angeordneten Quarantäne eines Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung beantragen. In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Zuständigkeiten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht:
Landschaftsverband Rheinland | Landschaftsverband Westfalen Lippe |
Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf | Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster |
Telefon: 0221 809-5444 | Telefon: 0800 933 63 97 |
Website: LVR Rheinland | Website: LWL Westfalen Lippe |
Wichtig:
Für Umsatzeinbußen aufgrund von Absagen von Veranstaltungen oder infolge von Betriebs- und Schulschlißungen wird kein Verdienstausfall gewährt! Infomartionen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverband Rheinland.
Finanzierung von Innovationen und Investitionen
Dieser Punkt betrifft Investitionen und Innovationen die trotz der Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen weiterlaufen. Die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Mobilitätswende besitzen großen Stellenwert für NRW und werden dementsprechend auch weiterhin gefördert. Wenn Sie sich über Fördermittel und finanzielle Unterstützung informieren möchten, hilft Ihnen die Förderbank NRW.BANK gerne weiter.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat für betroffene Unternehmen eine eigene Service-Hotline eingerichtet. Unternehmer können dort Ihre Fragen rund um Coronavirus Fördermaßnahmen und finanzielle Unterstützung platzieren und erhalten fachkundige Auskunft von den Mitarbeitern der Förderbank NRW.BANK .
Telefon: 0211 91741 4800
Website: www.land.nrw/corona
Wichtig: Die Berater der NRW.BANK informieren und beraten Sie individuell über die Förderinstrumente des Landes. Melden Sie sich so früh wie möglich, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
Fördermittel und finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen in nordrhein-westfälischen Städten und Landkreisen
Kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamm
- Herne
- Köln
- Krefeld
- Leverkusen
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Oberhausen
- Remscheid
- Solingen
- Wuppertal
Landkreise in Nordrhein-Westfalen
- Aachen
- Borken
- Coesfeld
- Düren
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Euskirchen
- Gütersloh
- Heinsberg
- Herford
- Hochsauerlandkreis
- Höxter
- Kleve
- Lippe
- Märktischer Kreis
- Mettmann
- Minden-Lübbecke
- Oberbergischer-Kreis
- Olpe
- Paderborn
- Recklinghausen
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Kreis-Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Siegen-Wittgenstein
- Soest
- Steinfurt
- Unna
- Viersen
- Warendorf
- Wesel